Pfadläufer.de
Christian Pruy
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1. Leistungen, Buchung und Vertragsschluss
Unsere Kurse ergeben sich aus ausgeschriebenen Programmen und individuell ausgearbeiteten Leistungspaketen.
Von
uns ausgeschriebene Kurse stellen keine bindenden Vertragsangebote dar.
Mit ihrer Buchung bieten sie uns viel mehr den Abschluss eines
Vertrages an. Der Vertrag kommt durch unsere Bestätigung zu Stande.
Individuell ausgearbeitete Leistungspakete stellen verbindliche
Vertragsangebote unsererseits dar. Der Vertrag kommt mit Ihrer
Auftragsbestätigung zu Stande. Nach Vertragsschluss lassen wir Ihnen
eine schriftliche Buchungsbestätigung zukommen.
2. Bezahlung
Nach Vertragsschluss ist der Kursbeitrag binnen 10 Werktagen in voller Höhe an die in der Anmeldebestätigung genannten Bankverbindung zu entrichten. Kommen Sie dieser Zahlungsverpflichtung nicht nach, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Für den Fall des Rücktritts erheben wir eine Bearbeitungspauschale in Höhe von 10% des Kurspreises Die Geltendmachung von Storno-Gebühren entsprechend der Storno-Staffel bleibt hiervon unberührt.
3. Rücktritt des Teilnehmers
Sie
können jederzeit durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurücktreten.
Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei uns. Es entstehen
folgende Stornokosten für Sie:
• bis 21 Tage vor Veranstaltungsbeginn 0%
• bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn 20%
• ab 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn 50%
des
Gesamtveranstaltungsbetrages. Im Falle einer kurzfristigen Stornierung
bleibt ihnen der Nachweis unbenommen, dass wir einen wesentlich
niedrigeren oder gar keinen Schaden erlitten haben.
4. Rücktritt des Veranstalters
Sofern
eine ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, sind
wir berechtigt, bis zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn vom Vertrag
zurückzutreten. Sie erhalten den gezahlten Preis zurück. Weitergehende
Ansprüche gegen uns bestehen nicht.
5. Leistungen/Leistungs-/Preisänderungen
Der
Umfang der Leistungen ergibt sich ausschließlich aus dem
ausgeschriebenen Kurs beziehungsweise aus den individuell vereinbarten
Leistungspaketen. Wir behalten uns vor, Änderungen insoweit vornehmen zu
können, als der Gesamtzuschnitt der Veranstaltung nicht beeinträchtigt
beziehungsweise nicht wesentlich verändert wird. Über solche Änderungen
werden wir Sie unverzüglich informieren. Änderungen sind insbesondere
durch Wetterbedingungen und äußere Einflüsse möglich.
Ihre
Änderungswünsche sind wir bereit zu berücksichtigen, soweit dies nach
der Art der Veranstaltung möglich ist. In diesem Fall ist es möglich,
dass sich die Kursgebühren in individueller Absprache mit Ihnen erhöhen.
6. Durchführung der Veranstaltung
Unsere
Aktivprogramme setzen ein gewisses Maß an körperlicher Fitness voraus.
Ob sie sich dem jeweiligen Veranstaltungsteil gewachsen fühlen,
überlassen wir ihrer eigenen Einschätzung. Jeder / Jede Teilnehmer/innen
hat sich so zu verhalten, dass eine Gefährdung der anderen
Teilnehmer/innen oder dritter Personen vermieden wird. Vor und während
unserer Kurse lehnen wir den Genuss von Alkohol ab. Unsere Kurse werden
mit geschulten Guides durchgeführt. Den Anweisungen der Guides ist
unbedingt Folge zu leisten. Unsere Guides sind berechtigt, Personen, die
sich den Anweisungen widersetzen, ganz oder teilweise vom
Veranstaltungsprogramm auszuschließen.
7. Haftung und Gewährleistung
Wir haften im Rahmen unserer Sorgfaltspflichten für
• die gewissenhafte Vorbereitung und ordnungsgemäße Durchführung der vereinbarten Leistungen
• die sorgfältige Auswahl und Überwachung der von uns eingeschalteten Personen
• die Richtigkeit der angegebenen Leistungen.
Wir haften nicht
• für körperliche Unzulänglichkeiten der teilnehmenden Personen
• für Mängel an der von den Teilnehmern mitgebrachten Ausrüstung
• für Schäden, die dadurch entstehen, dass Weisungen unserer Guides nicht befolgt werden
• für Verstöße gegen öffentlich-rechtliche Verhaltensregeln (StVO etc.) der teilnehmenden Personen.
Unsere Mitarbeiter sind nicht verpflichtet, die von den Teilnehmern mitgebrachten Ausrüstung zu überprüfen.
Bei
Vorliegen eines Mangels, den wir zu vertreten haben, kann der
Teilnehmer unbeschadet einer Herabsetzung des Preises (Minderung) oder
einer Kündigung Schadenersatz verlangen. Die vertragliche und die
deliktische Haftung des Veranstalters auf Schadenersatz für Schäden, die
nicht Körperschäden sind, ist insgesamt auf den dreifachen Betrag des
vereinbarten Preises pro Person beschränkt, soweit der Schaden weder
vorsätzlich noch grob fahrlässig durch uns herbeigeführt worden ist.
Soweit ein Preis pro Teilnehmer im Vertrag nicht ausgewiesen ist, ist
ein vereinbarter Gesamtpreis durch die Zahl der Teilnehmer zu teilen.
Die Beschränkung der Haftung auf den dreifachen Preis gilt auch, soweit
der Veranstalter für einen dem Teilnehmer entstehenden Schaden allein
wegen eines Verschuldens eines anderen Leistungsträgers verantwortlich
ist.
Ausrüstungsgegenstände, die wir Ihnen zur Verfügung stellen,
sind pfleglich zu behandeln. Bei Beschädigung und Verlust behalten wir
uns die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen vor.
Wir
übernehmen keine Aufsichtspflichten für minderjährige oder sonstige
aufsichtspflichtige Personen im Sinne von § 832 BGB. Insoweit haben die
verantwortlichen Personen selbst für Aufsichtspersonal zu sorgen.
8. Abbruch/Ausschluss
Bricht ein Teilnehmer den Kurs vorzeitig ab, aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, erhält der Teilnehmer keine Erstattungen. Gleiches gilt, wenn eine teilnehmende Person aus berechtigten Gründen ganz oder teilweise vom Kursprogramm ausgeschlossen wurde. Weiterhin können wir bei einem Abbruch der Kurses aufgrund höherer Gewalt die Kursgebühr leider nicht zurück erstatten.
9. Ausschluss von Ansprüchen, Vergebung und Abtretung
Ansprüche
wegen nicht vertragsgemäße Erbringung des Kurses sind innerhalb eines
Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung gegenüber dem
Veranstalter geltend zumachen (Ausschlussfrist).
Ansprüche des
Teilnehmers verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag,
an dem der Kurs dem Vertrage nach enden sollte. Ansprüche aus
unerlaubter Handlung verjähren in drei Jahren.
Die Abtretung von gegen uns gerichteten Ansprüchen ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht untermitreißenden Familienangehörigen.
10. Vertragssprache/Gerichtsstand/Allgemeines
Die Vertragssprache ist deutsch.
Die
Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages hat nicht die
Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Sollte eine der
vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies
die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame
Bestimmung ist durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem
wirtschaftlichen Zweck der zu ersetzenden Bestimmung am nächsten kommt.
Es
gilt deutsches Recht. Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen,
die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, sowie für
Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder
gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz
oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht
bekannt ist, sowie für Passivprozesse, ist der Sitz des Veranstalters
(Amtsgericht Freiburg im Breisgau). Dies gilt nur dann nicht, wenn
internationale Übereinkommen zwingend etwas anderes vorschreiben.